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DFB-Sportgericht: Gladbach muss hohe Geldstrafe zahlen

„Unsportliches Verhalten“ von Fans wird mit 64.500 Euro geahndet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in insgesamt sieben Fällen seit Oktober 2017 mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.500 Euro belegt. Bis zu 22.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels bei Fortuna Düsseldorf (1:0) hatten Zuschauer des Gastvereins mehrmals Pyrotechnik gezündet und mehrere Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Vor dem Bundesligaspiel bei der TSG 1899 Hoffenheim (3:1) wurde im Gästeblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. In der 75. Minute des Bundesligaspiels gegen gegen den FC Augsburg (2:0) warf ein Zuschauer von der Haupttribüne einen vollen Bierbecher Richtung Schiedsrichter-Assistent und Gästetrainer und traf beide damit am Körper. Ferner wurde vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Köln (1:2) die Toilettenanlage im Gästebereich erheblich beschädigt und musste daraufhin geschlossen werden.

Außerdem wurde in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund (0:1) aus dem Gladbacher Zuschauerbereich eine Flasche auf das Spielfeld geworfen. Vor dem Anpfiff des Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 (0:0) zündeten Gladbacher Zuschauer Feuerwerkskörper. Während des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC (2:1) wurde Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) aus dem Mönchengladbacher Zuschauerbereich verbal beleidigt.

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