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3. Liga: Schiedsgericht weist Klage des SV Waldhof ab

Mannheimer bleiben definitiv in der Regionalliga Südwest.
Das neutrale Ständige Schiedsgericht für die 3. Liga unter Vorsitz von Walter Dury hat in Frankfurt am Main in mündlicher Verhandlung die Klage des Regionalligisten SV Waldhof Mannheim 07 gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) abgewiesen. Damit geht die 3. Liga wie geplant mit 20 Mannschaften in die Spielzeit 2018/2019, der SV Waldhof Mannheim 07 verbleibt in der Regionalliga Südwest.

Der SV Waldhof Mannheim hatte auf die Zulassung zum Spielbetrieb der 3. Liga in der Saison 2018/19 geklagt, weil der Mitkonkurrent KFC Uerdingen 05 eine ihm gestellte Bedingung im Zulassungsverfahren aus Sicht der Mannheimer nicht erfüllt habe.

Das Schiedsgericht hat nun aber die Entscheidung des Zulassungsbeschwerdeausschusses des DFB vom 4. Juni bestätigt. Dieser war nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die dem KFC Uerdingen 05 gestellte Bedingung als erfüllt zu betrachten sei. Somit bestand kein Anspruch auf eine Zulassung des SV Waldhof Mannheim 07 zur 3. Liga.

Nach aktuellem Stand muss der SV Waldhof Mannheim mit einem Punktabzug von drei Zählern in die neue Saison gehen. Für die Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen 05 (0:1 und 0:2-Wertung), die im Abbruch des Rückspiels nach dem andauernden Einsatz von Pyrotechnik gipfelten, war der Verein vom DFB-Sportgericht mit einem Punktabzug und einer Gelstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt worden. Waldhof Mannheim hat gegen das Urteil aber Einspruch eingelegt.

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