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Schalke 04: DFB-Sportgericht reduziert Sperre von Matija Nastasic

Serbischer Abwehrspieler fehlt nur am Sonntag gegen Hertha BSC.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Sperre gegen Matija Nastasic vom Bundesligisten FC Schalke 04 in mündlicher Verhandlung nach Antrag des DFB-Kontrollausschusses auf ein Bundesligaspiel reduziert. Zunächst war der Abwehrspieler am Dienstag vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren „wegen rohen Spiels“ gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 65. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg (1:2) von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hatte der Serbe fristgerecht Einspruch eingelegt.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: „Im Hinblick darauf, dass der Spieler Nastasic zunächst eindeutig den Ball spielte, ehe es zum Kontakt mit dem Gegner kam, erschien es vertretbar, vom Vorwurf des rohen Spieles abzurücken und auf die Mindestsperre von einem Spiel zu entscheiden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben sich sowohl Schiedsrichter Patrick Ittrich als auch Videoassistent Wolfgang Stark in besagter Szene absolut regelkonform verhalten.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Nastasic fehlt den „Königsblauen“ damit nur im Heimspiel gegen Hertha BSC (Sonntag, 18 Uhr).

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