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DFB sieht sich in seiner Rechtsauffassung betätigt

Landgericht hat Strafverfahren gegen frühere Verantwortliche abgelehnt.
Das Landgericht Frankfurt hat die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens in der Hauptsache gegen ehemalige Verantwortliche des Deutschen Fußball-Bundes (die beiden Ex-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den früheren Generalsekretär Horst R. Schmidt) wegen Zahlungen im Zusammenhang der WM 2006 im eigenen Land abgelehnt.

Der DFB, der in seinem Steuerverfahren durch Rechtsanwalt Jan-Olaf Leisner vertreten wird, sieht sich durch diese Entscheidung sowohl hinsichtlich der Frage der Abzugsfähigkeit der Zahlungen als auch der Gemeinnützigkeit des Verbandes für das Jahr 2006 in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt.

Das Landgericht kommt in seiner Begründung zu der Feststellung, dass der Ansatz der Zahlung an die FIFA in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgabe im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2006 zutreffend war und der Status der Gemeinnützigkeit des DFB durch die vorgenommene steuerliche Behandlung demnach nicht entfallen kann.

DFB-Präsident Reinhard Grindel (Foto) sagt: „Wir sehen uns durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe handelt. Wir hoffen, dass es nunmehr gelingt, möglichst schnell Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen und die Frage der Gemeinnützigkeit für den betreffenden Zeitraum abschließend zu klären.“

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