Gegnerischer Spieler war von Becher getroffen worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den West-Regionalligisten Rot-Weiß Oberhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
In der 59. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Zweitligisten SV Sandhausen (0:6) am 18. August war der Sandhäuser Philipp Klingmann von einem Becher, der aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft geworfen wurde, am Kopf getroffen worden. Nach kurzer Behandlungszeit außerhalb des Spielfeldes konnte Klingmann wieder weitermachen. Neben dem Becher wurde auch ein Feuerzeug geworfen.