DFB-Sportgericht setzt mündliche Verhandlung für Freitag, 2. November, an.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag, 2. November, 11.30 Uhr, in Frankfurt mündlich das Sportstrafverfahren gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Grund sind die Zuschauer-Vorkommnisse während des Bundesligaspiels des BVB am 22. September 2018 bei der TSG Hoffenheim (1:1). Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Außerdem wurden die Sanitäranlagen im Gästebereich erheblich beschädigt.