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DFB-Sportgericht verhängt 10.000 Euro Geldstrafe gegen KFC Uerdingen

Unter anderem für Vorfälle während des Aufstiegsspiels bei Waldhof Mannheim.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittliga-Aufsteiger KFC Uerdingen 05 wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Bis zu 3.300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai nachgewiesen werden muss. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Ursprünglich hatte Uerdingen Einspruch gegen eine am 2. Oktober ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro eingelegt. Grund für die Strafe war das Zuschauerverhalten während des Aufstiegs-Rückspiels zur 3. Liga bei Südwest-Regionalligist SV Waldhof Mannheim (in der 82. Minute nach erneutem Zünden von Pyrotechnik im Mannheimer Block abgebrochen und 2:0 für den KFC gewertet) am 27. Mai. Dieses hatte mit zweiminütiger Verspätung begonnen, weil Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik abbrannten. Auch im weiteren Verlauf der Begegnung hatten Uerdinger Zuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. In der 33. Minute war die Partie zudem für zwei Minuten unterbrochen worden, als es im Bereich der Westtribüne zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern beider Vereine kam, bei denen ein Ordner verletzt wurde.

Im erneuten Verfahren kamen dann weitere Anklagepunkte hinzu: So wurden in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München (1:0) am 12. August neun Becher aus dem Uerdinger Zuschauerbereich Richtung Spielfeld geworfen. Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC (2:1) am 15. September waren es zudem mindestens drei Becher-Würfe aus dem Uerdinger Block.

„Das Gericht hielt eine geringfügige Reduzierung der Strafe aus dem Mannheim-Spiel auf 6.400 Euro für gerechtfertigt“, so Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. „Die Sanktionen für die Vorfälle gegen 1860 München in Höhe von 2.700 Euro und die Vorfälle gegen Halle in Höhe von 900 Euro waren auf Basis des neuen Strafzumessungsleitfadens zu verhängen.“

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