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DFB-Urteil: Borussia Dortmund muss 50.000 Euro zahlen

Grund: Beleidigungen gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Borussia Dortmund nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim (1:1) mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Hinzu kommen ein Zuschauerausschluss auf Bewährung und Auflagen für die nächsten Spiele gegen Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten.

So verhängte das Sportgericht einen Ausschluss der Dortmunder Zuschauer für die nächsten Auswärts-Pflichtspiele in Hoffenheim in den kommenden drei Spielzeiten, dessen Vollstreckung bis zum 30. Juni 2022 zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Aussetzung zur Bewährung kann nur bei einschlägigen Vorfällen gegen Dietmar Hopp in Dortmunder Heim- und Auswärtsspielen gegen Hoffenheim widerrufen werden. Die TSG müsste bei Bewährungswiderruf von Dortmund für den finanziellen Ausfall entschädigt werden.

Zudem müssen die Dortmunder laut Auflagen mit der TSG zusammen ein Sicherheitskonzept für ihre Spiele gegeneinander erstellen und durchsetzen. Bis Ende der Saison 2021/2022 muss der BVB bei Spielen im Kraichgau mindestens 50 qualifizierte eigene Ordner einsetzen. Darüber hinaus ist die Verwendung von großen Fahnen sowie von Bannern, Blockfahnen und Doppelhaltern in Pflichtspielen gegen Hoffenheim bis Ende der Spielzeit 2021/2022 verboten, was von den Ordnungsdiensten durchzusetzen ist.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die mündliche Verhandlung leitete, sagt: „Ziel des Urteils ist die Vermeidung von Wiederholungsfällen gegen die Person Dietmar Hopp. Es ist die Aufgabe von DFB und DFL, verdiente Persönlichkeiten des deutschen Fußballs vor derartigen Diskriminierungen zu schützen. Dazu sind auch die Vereine in die Pflicht zu nehmen.“

Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp während des Bundesligaspiels massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Darüber hinaus wurden die Sanitäranlagen im Gästebereich erheblich beschädigt.

Quelle: DFB.de

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