DFB-Sportgericht ahndet Vorkommnisse beim 0:0 in Hamburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro belegt.
Kurz vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV (0:0) waren im Zuschauerbereich des VfL Bochum 14 Bengalische Feuer abgebrannt worden. Der Spielbeginn wurde dadurch um eine Minute verzögert. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.