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DFB-Pokal: SV Rödinghausen muss für jubelnden Fan zahlen

Anhänger war nach SVR-Tor gegen Bayern München auf Spielfeld gelaufen.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den West-Regionalligisten SV Rödinghausen „wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten eines Anhängers“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt.

Hintergrund der Strafe: Nach dem SVR-Anschlusstreffer im DFB-Pokal-Spiel gegen den deutschen Rekordmeister FC Bayern München (1:2) durch Offensivspieler Linus Meyer war ein Fan aus dem Rödinghausener Zuschauerblock auf das Spielfeld des Osnabrücker Stadions gelaufen, hatte dort gejubelt und war dann wieder „unerkannt im Zuschauerbereich verschwunden“. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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