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1. FC Köln: Teil-Erfolg für Anthony Modeste

FIFA gibt Klage gegen Ex-Verein teilweise statt – Kein Schadenersatz.
Der Welt-Fußballverband FIFA hat der Klage von Anthony Modeste (Foto), Stürmer von Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln, gegen seinen früheren Verein Tianjin Quanjian FC zumindest teilweise stattgegeben und erkennt die Zahlungsansprüche des Franzosen an. Schadenersatzansprüche wurden weder Anthony Modeste noch dem chinesischen Club zugesprochen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Modestes Anwalt Dr. Markus Buchberger sagt: „Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hat dem Spieler diejenigen offenen Zahlungsansprüche zugesprochen, die er zum Anlass seiner Kündigung genommen hat. Gleichzeitig sieht die angerufene Instanz aber keinen Anlass dazu, ihm Schadenersatz zuzusprechen. Uns liegt noch keine Begründung vor, so dass die Entscheidung für uns auch deshalb noch nicht nachvollziehbar ist. Fest steht aber, dass die Möglichkeit besteht, die Entscheidung vor dem nun zuständigen Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne anzugreifen.“

In das Verfahren zwischen Anthony Modeste und Tianjin Quanjian FC ist der 1. FC Köln nicht involviert. Jedoch hatte die FIFA das Registrierungsverfahren für eine Spielgenehmigung von Anthony Modeste für den 1. FC Köln zuletzt ausgesetzt.

FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sagt: „Wir werden nun sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung der FIFA auf das Verfahren über die Erteilung der Spielberechtigung hat.“

Auch ohne Modeste, der noch nicht spielberechtigt ist, setzten sich die Kölner am Freitagabend beim SSV Jahn Regensburg 3:1 (2:0) durch und festigten mit dem vierten Sieg in Serie den zweiten Tabellenplatz. Simon Terodde (20. Saisontreffer) und Dominick Drexler (2) waren für die „Geißböcke“ erfolgreich.

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