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Galopp: Nichtstarter ändern Anzahl der Platzquoten nicht mehr

Künftig ist jeweils das Startfeld im offiziellen Rennprogramm maßgebend.

Laut einer Meldung der Fachzeitung „Sport-Welt“ hat die Mitgliederversammlung des Galopper-Direktoriums in Köln einer Rennordnungs-Änderung zugestimmt, die die Platzwette betrifft. Es geht dabei um die Anzahl der Platzquoten abhängig von den Startern.

Es gilt zukünftig folgende Regel: „Bei der Platzwette wird ab dem jeweils geltenden Mindesteinsatz gewettet, welches Pferd gemäß der Entscheidung des Zielrichters als platziert einkommen wird, und zwar:

a) Bei vier bis sieben mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden auf dem ersten oder zweiten Platz.

b) Bei acht oder mehr mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden auf dem ersten, zweiten oder dritten Platz.

c) Bei zwölf oder mehr mit Wetten im offiziellen Rennprogramm aufgeführten Pferden kann vom Rennverein festgelegt werden: auf dem ersten, zweiten, dritten oder vierten Platz.“

Das bedeutet: Selbst wenn es am Ende beispielsweise in einem Rennen nur sieben Starter gibt, bleibt es bei drei Platzquoten, wenn bei der Starterangabe beispielsweise acht, neun oder mehr Pferde im Rennen waren. Es kommt also faktisch nicht mehr auf die finale Anzahl an Startern an, sondern darauf, wieviele Starter genannt wurden. Dadurch verändert sich die Anzahl der Platzquoten künftig nicht mehr durch mögliche Nichstarter.

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