Nach Einzug in das Viertelfinale der Champions League durch 1:0 beim BVB.
Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung handelte sich ein Fan des englischen Spitzenklubs Tottenham Hotspur nach dem 1:0-Erfolg seines Teams bei Borussia Dortmund und dem damit verbundenden Einzug in das Viertelfinale der „Königsklasse“ ein.
Wir veröffentlichen die Presse-Mitteilung der Bundespolizei im Wortlaut:
„Nach dem Spielende der Champions-League-Begegnung Borussia Dortmund gegen Tottenham Hotspur (1:0) begab sich ein 43-jähriger Hotspur-Fan zusammen mit seinem 20-jährigen Sohn zur Toilettenanlage im Dortmunder Hauptbahnhof. Während der Vater den Eintritt zur Anlage zahlte, versuchte sein Sohn, über das Drehkreuz zu klettern. Daraufhin schritt ein 54-jährige Mitarbeiter ein und hinderte den 20-Jährigen an seinem Vorhaben.
Dies soll der 43-Jährige offensichtlich zum Anlass genommen haben, dem Mitarbeiter mit der Faust in das Gesicht zu schlagen. Dieser erlitt dadurch eine erhebliche Gesichtsverletzung und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.
Mit dem Sachverhalt konfrontiert, erklärte der Tatverdächtige Einsatzkräften der Bundespolizei:“ It happens“. Bis zur Abfahrt seines Zuges in Richtung Bochum verblieb er im Gewahrsam der Bundespolizei. Gegen den in Bexleyheath wohnhaften Engländer wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.“