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Täter ermittelt: 1. FC Schweinfurt 05 kommt ohne Punktabzug davon

Nach Ausschreitungen in Buchbach muss FCS 1.500 Euro Strafe zahlen.
Bayern-Regionalligist 1. FC Schweinfurt 05 hat mit Erfolg alles dafür getan, um einem drohenden Punktabzug zu entgehen: Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat die „Schnüdel“ wegen Verletzung der Platzdisziplin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Die Auswärtspartie beim TSV Buchbach (1:0 für Schweinfurt) musste Anfang März zweimal unterbrochen werden, nachdem im Schweinfurter Fanblock Pyrotechnik gezündet worden war. Da der FC 05 im Nachgang der Partie in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden den Täter noch vor dem Urteilsspruch identifizieren konnte, verzichtete das Sportgericht auf einen Punktabzug. Allerdings erhält der Regionalligist die Auflage, den Nachweis zu erbringen, dass der Täter für die verhängte Strafe in Regress genommen und mit einem Stadionverbot belegt wird. Gleichzeitig verpflichtet sich der 1. FC Schweinfurt 05 dazu, sein Sicherheitskonzept für Auswärtspartien zu überarbeiten, um derartige Ausschreitungen in Zukunft auszuschließen.

„Der 1. FC Schweinfurt hat sich unmittelbar nach dem Spiel von den Vorfällen distanziert und deutlich gemacht, dass der Klub alles daransetzen wird, den Täter zu ermitteln und ihn für sein Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen – und hat das noch vor dem Urteilsspruch auch in die Tat umgesetzt. Das zeigt, dass es richtig war, auf dem Verbandstag die Strafen für solche Vergehen drastisch zu erhöhen, aber die Vereine gleichzeitig dazu anzuhalten, die eigentlichen Täter zu ermitteln und sich von ihnen die Strafen erstatten zu lassen. Dass Schweinfurt bereits der dritte Klub in der laufenden Saison ist, der den wahren Schuldigen benennt und in die Verantwortung nimmt, ist ein gutes Zeichen für den Fußball“, erklärt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, der im BFV-Präsidium für die unabhängige Sportgerichtsbarkeit zuständig ist.

Mit dem FC Eintracht Bamberg 2010 und dem VfB Eichstätt haben bereits zwei Klubs von der beim Verbandstag im Mai 2018 beschlossenen Möglichkeit einer Wiederaufnahme eines bereits abgeschlossenen sportgerichtlichen Verfahrens erfolgreich Gebrauch gemacht und so eine Reduzierung der Strafen erreicht. Im Falle des FC Eintracht Bamberg wurde ein Punktabzug rückgängig gemacht. Der FC Schweinfurt 05 hat indes umgehend und noch vor einem erstinstanzlichen Urteil aktiv bei der konsequenten Aufklärung mitgewirkt und hatte jetzt Erfolg.

Die Delegierten hatten sich im Mai 2018 in Bad Gögging dafür ausgesprochen, die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar „täterorientiert“ auszurichten und die Täter für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren bzw. engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich für Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine reduziert werden. Sollte ein Verein die Täter erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Sportgerichtsverfahrens ermitteln können, kann das Verfahren neu aufgerollt werden. Gleichzeitig wurden die Sanktionen (§ 48 RVO) bei Fällen von Gewalt, Diskriminierung oder dem Einsatz von Pyrotechnik drastisch erhöht: Bei Vorfällen in der Bayernliga können Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden, in der Regionalliga Bayern sogar bis zu 50.000 Euro (mindestens 300 Euro). In den Klassen darunter reichen die finanziellen Sanktionen von der Mindeststrafe in Höhe von 300 Euro bis zu 12.000 Euro. Zudem drohen weitere Folgen wie Platzsperren und auch Punktabzüge (etwa bei wiederholten Pyrotechnik-Vorfällen oder einer Unterbrechung von mehr als fünf Minuten in einem Spiel). Im Extremfall ist die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse möglich.

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