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DFL-Präsident Rauball nimmt Stellung zu Gebühren für Polizei-Einsätze

Rechtsstreit an Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rechtsstreit um die Erhebung von Gebühren für Polizei-Einsätze bei Fußballspielen den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen. Das Gericht hält in einigen Punkten die Sachverhaltsaufklärung des Oberverwaltungsgerichts für unzureichend. Das Oberverwaltungsgericht ist jetzt verpflichtet, die offenen Fragen zu klären und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage gegen den Gebührenbescheid neu zu entscheiden. Damit ist das Verfahren weiterhin offen.

„Das Gericht hat festgestellt, dass der Gebührenschuldner Anspruch auf eine Überprüfung des von der Polizei konkret in Rechnung gestellten Aufwandes hat. Ein Polizei-Einsatz im öffentlichen Raum außerhalb des Stadions dient unserer Auffassung nach weiterhin in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit und nicht dem Schutz der Veranstaltung. Die Sicherheit innerhalb des Stadions zur Durchführung der Spiele wird durch die Clubs ohnehin verantwortet“, erklärt DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball (Foto).

Gegenstand des Verfahrens ist ein Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz anlässlich der Begegnung SV Werder Bremen gegen Hamburger SV am 19. April 2015. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 17. Mai 2017 der Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen stattgegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben, da die Gebührenfestsetzung rechtswidrig erfolgt sei. Im Berufungsverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage der DFL gegen die Freie Hansestadt Bremen abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte die DFL Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt und die Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Bremen beantragt.

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