Wegen unsportlichen Verhaltens einiger Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt.
Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln (0:0) waren im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.