Keinem der insgesamt 50 Bewerber wurde die Spielberechtigung verweigert.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und
Die Clubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen. Für Anfang Mai ist die zweite Entscheidung der DFL geplant. Anschließend bleiben betroffenen Clubs fünf Tage Zeit, um erneut Beschwerde einzulegen. Danach findet unter dem Vorsitz von Helmut Hack, 2. Vizepräsident des DFL-Präsidiums, die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses statt, der final über zweite Beschwerden entscheidet. Anfang Juni trifft der Lizenzierungsausschuss die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenz.
Die DFL ist im Lizenzierungsverfahren satzungsgemäß die erste Instanz. Sie überprüft im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Clubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Dazu zählen etwa Aspekte wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Clubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien.
In diesem Schritt kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Club die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2019/20 eingehalten werden müssen.
Quelle: Deutsche Fußball-Liga (DFL)