DFB-Sportgericht ahndet Einsatz von Pyrotechnik gegen FC St. Pauli.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro belegt.
Grund: In der ersten Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli (0:0) hatten Bochumer Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Begegnung musste daraufhin für knapp eine Minute unterbrochen werden.