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Kevin Großkreutz darf gegen Borussia Dortmund spielen

Vier Ligaspiele Sperre und zwei Partien auf Bewährung für Ex-Nationalspieler.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Großkreutz (Foto) vom Drittligisten KFC Uerdingen 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „krass sportwidrigen Verhaltens“ in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung und wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Davon sind vier Spiele direkt zu verbüßen, während die Vollstreckung der Sperre für die Meisterschaftsspiele fünf und sechs bis zum 31. Juni 2020 zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Großkreutz hatte seinem Gegenspieler Dimitry Imbongo Boele gegen Ende der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach (2:2) absichtlich von hinten gegen den Bereich des Fußes beziehungsweise der Wade getreten. Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) hatte diese Szene nicht gesehen, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich Anklage erheben konnte.

Für das Erstrundenspiel im DFB-Pokal am Freitag, 20.45 Uhr, gegen seinen Ex-Klub Borussia Dortmund ist Großkreutz spielberechtigt.

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