Einige Anhänger hatten im Spiel gegen Carl Zeiss Jena Rauchtöpfe gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro belegt.
Grund: Kurz vor Beginn des Heimspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena (2:0) am 27. Juli hatten Münsteraner Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe gezündet. Der SC Preußen Münster hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.