Nach seiner Roten Karte gegen den SV Wehen Wiesbaden (3:3).
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ulrich Bapoh (Foto) vom Zweitligisten VfL Bochum „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Bapoh war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden (3:3) am 24. August von Schiedsrichter Daniel Schlager (Hügelsheim) des Feldes verwiesen worden. Der VfL Bochum sowie der Spieler akzeptieren das Urteil, es ist damit rechtskräftig.