Josef Schnusenberg informiert Team und Trainer – Neun Punkte Abzug.
Der Traditionsklub SG Wattenscheid 09 aus der Regionalliga West hat am Donnerstag beim zuständigen Amtsgericht Bochum einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzantrages gestellt. Das bestätigte der ehemalige Bundesligist am Freitagabend auf seiner Internetseite. Als Grund gab der Verein „Zahlungsunfähigkeit“ an, nachdem bereits vor wenigen Tagen ein Gläubiger von sich aus einen Insolvenzantrag gegen die SG 09 gestellt hatte.
Durch fehlende zugesagte Gelder im sechsstelligen Bereich sah Aufsichtsratmitglied Josef Schnusenberg (auf dem Foto 2.v.r.) nach Rücksprache mit seinen Gremiumskollegen keine andere Möglichkeit, diesen Schritt zu gehen. Am Freitagnachmittag informierte der 78-jährige Ex-Präsident des Bundesligisten FC Schalke 04 Wattenscheids Trainer Farat Toku und die Mannschaft über die Entscheidung.
„Ein Gutachter wird nun die finanzielle Situation der Sportgemeinschaft prüfen und in der Regel zum vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalter bestimmt“, erklärt Schnusenberg, der selbst als Steuerberater tätig ist. „Eine Insolvenz bringt Konsequenzen mit sich, doch sie kann auch eine Chance sein. Sollte es zu einem Insolvenzverfahren kommen, werden wir mit dem Abzug von neun Punkten bestraft. Wir trauen es Farat Toku und der Mannschaft zu, diese Herkulesaufgabe zu lösen und dennoch den Klassenverbleib zu schaffen“, so Schnusenberg nach der Ansprache in der Kabine.
Schon seit Jahren wird der Traditionsverein immer wieder von finanziellen Schwierigkeiten geplagt. Erst vor wenigen Monaten hatte eine erfolgreiche Crowdfunding-Aktion dazu geführt, dass die SG Wattenscheid 09 den Spielbetrieb fortsetzen konnte. Im Juli trat dann allerdings der Aufsichtsrat-Vorsitzende und vorherige Hauptsponsor Oguzhan Can (links) von seinem Amt zurück. Die Folge waren erneute Engpässe.
Sportlich geht es für die SG 09 am Montagabend (ab 20.15 Uhr, live bei „Sport1“) mit dem Heimspiel gegen die Sportfreunde Lotte weiter. Ob der Spielbetrieb dauerhaft fortgesetzt werden kann, wird der vorläufige Insolvenzverwalter entscheiden.