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Münster-Spiel: DFB-Sportgericht weist Einspruch des Halleschen FC zurück

HFC hatte bei einer Auswechslung Regelverstoß des Schiedsrichters gesehen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittliga-Duells mit Preußen Münster im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Die Begegnung war am 21. September in Halle 2:2 ausgegangen.

„Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher sind von uns nicht zu erkennen. Es liegen vielmehr ausschließlich Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vor, die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind“, fasst Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Gründe für die Zurückweisung zusammen.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Was war genau passiert? Münster hatte unmittelbar vor Halle gewechselt, dabei Rufat Dadashov (Rückennummer „9“) vom Feld genommen und Joel Grodowski gebracht. Der Schiedsrichter war offenbar davon ausgegangen, dass die Anzeigetafel des vierten Offiziellen die Auswechslung von Halles Nummer „9“, Pascal Sohm, galt. Tatsächlich wollte Halles Trainer Torsten Ziegner aber Terrence Boyd auswechseln. Der Schiedsrichter forderte jedoch Sohm auf, das Feld zu verlassen. Während Boyd in Richtung Trainerbank ging, verließ Sohm den Platz auf der gegenüberliegenden Seite. Unmittelbar nach der Situation durch den eingewechselten Grodowski der Ausgleich für Münster, als bei Halle ein Spieler weniger auf dem Platz gestanden haben soll.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Hallesche FC umgehend erneut Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

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