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Münster-Spielwertung: Halle-Einspruch erneut abgelehnt

DFB-Sportgericht sieht keinen Verstoß von Schiedsrichter Bacher.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells am 21. September gegen Preußen Münster (2:2) auch nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen.

„Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können. Der Unmut und das Unverständnis der Hallenser über den missglückten Spielerwechsel sind für uns menschlich nachvollziehbar. Aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar“, sagt Stephan Oberholz. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts leitete die mündliche Verhandlung.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Was war genau passiert? Münster hatte unmittelbar vor Halle gewechselt, dabei Rufat Dadashov (Rückennummer „9“) vom Feld genommen und Joel Grodowski gebracht. Der Schiedsrichter war offenbar davon ausgegangen, dass die Anzeigetafel des vierten Offiziellen die Auswechslung von Halles Nummer „9“, Pascal Sohm, galt. Tatsächlich wollte Halles Trainer Torsten Ziegner aber Terrence Boyd auswechseln. Der Schiedsrichter forderte jedoch Sohm auf, das Feld zu verlassen. Während Boyd in Richtung Trainerbank ging, verließ Sohm den Platz auf der gegenüberliegenden Seite. Unmittelbar nach der Situation fiel durch den eingewechselten Grodowski der Ausgleich für Münster, als bei Halle ein Spieler weniger auf dem Platz gestanden haben soll.

Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch bereits am 21. Oktober im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Gegen das Urteil hatte der Verein umgehend erneut Einspruch eingelegt. Gegen das erneute Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

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