Wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum 1848 wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim KSV Baunatal (3:2) hatten Bochumer Zuschauer mindestens zehn Rauchfackeln abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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