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Münster-Spielwertung: Halle zieht Berufung zurück

2:2 gegen den SC Preußen hat Bestand – DFB-Bundesgericht tagt nicht.
Der Hallesche FC hat beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das den Einspruch des Vereins gegen die Wertung des Drittliga-Duells gegen den SC Preußen Münster (2:2) auch in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen hatte.

Den ersten Einspruch des HFC hatte das DFB-Sportgericht bereits im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. In mündlicher Verhandlung wurde dies abermals bestätigt. Begründet hatte der Hallesche FC seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.

Was war genau passiert? Der SC Preußen hatte unmittelbar vor Halle gewechselt, dabei Rufat Dadashov (Rückennummer „9“) vom Feld genommen und Joel Grodowski gebracht. Der Schiedsrichter war offenbar davon ausgegangen, dass die Anzeigetafel des vierten Offiziellen die Auswechslung von Halles Nummer „9“, Pascal Sohm, galt. Tatsächlich wollte Halles Trainer Torsten Ziegner aber Terrence Boyd auswechseln. Der Schiedsrichter forderte jedoch Sohm auf, das Feld zu verlassen. Während Boyd in Richtung Trainerbank ging, verließ Sohm den Platz auf der gegenüberliegenden Seite. Unmittelbar nach dieser Situation fiel durch den eingewechselten Grodowski der Ausgleich für Münster, als bei Halle ein Spieler weniger auf dem Platz gestanden haben soll. Nun aber hat das Ergebnis endgültig Bestand, das DFB-Bundesgericht muss nicht mehr tagen.

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