DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ einiger Fans.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe von 4.900 Euro belegt.
Grund: Vor dem Drittliga-Spiel bei der SG Sonnenhof Großaspach (1:1) am 21. Dezember 2019 hatten Duisburger Zuschauer mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der MSV hat dem Urteil des Sportgerichts zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.