DFB-Sportgerichte ahndet rassistische Beleidigungen bei Hertha-Spiel.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Bis zu 16.000 Euro davon kann der Verein für konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.
In der 85. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC (3:2 nach Verlängerung) am 4. Februar 2020 war Hertha-Spieler Jordan Torunarigha aus dem Zuschauerbereich der Südkurve rassistisch beleidigt worden. Es wurden Affenlaute gerufen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Der DFB-Kontrollausschuss hat den Klub außerdem darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen ist.