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Wegen Corona: DFB stellt Vereinsverfahren ein

Kontrollausschuss und Sportgericht setzen bemerkenswertes Zeichen.
Der Kontrollausschuss und das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellen alle noch anhängigen Verfahren aus dem Jahr 2020 gegen Vereine aus der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga ein, die bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Das schließt sämtliche Vereinsverfahren ein – beispielsweise wegen Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, Zuschauerausschreitungen oder verbotener Banner. Grund ist die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Klubs.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt: „Besondere Situationen rechtfertigen besondere Maßnahmen. Unsere Vereine erleiden als Folge der Corona-Pandemie erhebliche finanzielle Verluste, gerade durch Spiele, die sie derzeit nur unter Ausschluss der Zuschauer austragen können.“

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, ergänzt: „Der DFB will mit dieser Maßnahme einen Teil dazu beitragen, die angespannte finanzielle Lage der Klubs nicht noch weiter zu belasten.“

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