Landesregierung gibt neue Fassung der Corona-Schutzverordnung heraus.
Ab Montag (15. Juni) treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Demnach ist die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.