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Deutscher Fußball-Bund weist weitere Münster-Einsprüche zurück

Sportgericht bestätigt Urteile des Einzelrichters – Einige Verfahren laufen noch.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren drei Einsprüche des Traditionsvereins und Drittliga-Absteigers SC Preußen Münster gegen Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Das betrifft im Einzelnen die 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni.

Damit folgte das Gremium den vorangegangenen Einzelrichterurteilen, gegen die Münster jeweils erneut Einspruch eingelegt hatte. Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: „Auch im schriftlichen Verfahren wurden von Preußen Münster keine weiteren Umstände vorgetragen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können. Daher waren die Einsprüche zurückzuweisen.“ Allerdings sind noch weitere Verfahren anhängig, beispielsweise gegen die 0:3-Heimniederlage gegen den SV Meppen.

Der SC Preußen Münster, der die Saison sportlich mit vier Punkten Rückstand auf einen rettenden Platz beendet hatte, begründete seine Einsprüche damit, dass „die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe“. So sei der Verein unter anderem dadurch benachteiligt worden, dass andere Klubs nach der Corona-Pause früher mit dem Training hätten beginnen können/dürfen. Bei den Partien, die der SC Preußen gewonnen hatte oder die mit Unentschieden endeten, hatte der Verein auf Einsprüche verzichtet bzw. verzichten müssen, weil ihm dabei kein Nachteil (juristisch „Beschwer“) entstanden war.

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