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DFB-Bundesgericht weist weiteren Münster-Einspruch zurück

Auch Protest gegen Ansetzungen der Spieltage 35 bis 38 bleibt erfolglos.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde des Drittliga-Absteigers SC Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen. In den letzten Wochen hatte das DFB-Bundesgericht bereits die beiden Verwaltungsbeschwerden Münsters gegen die Ansetzung der Spieltage 28 und 29 sowie der Spieltage 30 bis 34 als unbegründet zurückgewiesen.

Auch der Widerspruch Münsters gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Saison in der 3. Liga fortzusetzen, war vom Bundesgericht als unbegründet zurückgewiesen worden.

Die Einsprüche des SC Preußen gegen einzelne Spielwertungen hatten vor dem DFB-Sportgericht ebenfalls keinen Erfolg. Allerdings sind noch weitere Verfahren anhängig, beispielsweise gegen die 0:3-Heimniererlage gegen den SV Meppen.

Der SC Preußen Münster, der die Saison sportlich mit vier Punkten Rückstand auf einen rettenden Platz beendet hatte, begründete seine Einsprüche damit, dass „die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe“. So sei der Verein unter anderem dadurch benachteiligt worden, dass andere Klubs nach der Corona-Pause früher mit dem Training hätten beginnen können/dürfen. Bei den Partien, die der SC Preußen gewonnen hatte oder die mit Unentschieden endeten, hatte der Verein auf Einsprüche verzichtet bzw. verzichten müssen, weil ihm dabei kein Nachteil (juristisch „Beschwer“) entstanden war.

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