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Sportgericht weist Münster-Einspruch gegen Meppen-Spiel erneut zurück

DFB-Gremium folgt dem vorausgegangenen Einzelrichterurteil
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch des Drittliga-Absteigers Preußen Münsters gegen die Spielwertung der Drittliga-Partie mit dem SV Meppen vom 1. Juli 2020 erneut als unbegründet zurückgewiesen. Damit folgte das Gremium dem vorausgegangenen Einzelrichterurteil vom 17. Juli 2020, gegen das Münster erneut Einspruch eingelegt hatte. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen.

In den letzten Wochen hatte das Sportgericht bereits Münsters Einsprüche gegen die Wertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Außerdem hatte das DFB-Bundesgericht erst kürzlich die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen.

Münster hatte seine Einsprüche gegen die Spielwertungen damit begründet, dass „die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe“. Das Bundesliga-Gründungsmitglied geht in der kommenden Saison in der Regionalliga West an den Start.

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