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Nach Beleidigungen gegen Moukoko: Geldstrafe für FC Schalke 04

„Knappen“ müssen nach Urteil des DFB-Sportgerichts 6.000 Euro zahlen.
Nach den massiven Zuschauer-Beleidigungen gegen den Dortmunder Spieler Youssoufa Moukoko (Foto) während des A-Junioren-Bundesligaspiels in Gelsenkirchen am 18. Oktober hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst wird der Verein mit einer Strafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Davon kann der Klub einen Betrag von bis zu 2.000 Euro für konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2021 nachzuweisen wäre.

Ferner hat das Sportgericht den Verein mit Auflagen belegt. So muss Schalke 04 in Abstimmung mit dem DFB umgehend ein Ordnungsdienst-Konzept für die Heimspiele der A-Junioren-Bundesliga erarbeiten, das effektives und angemessenes Einschreiten bei Beleidigungen aus dem Zuschauerbereich beinhaltet. Außerdem muss der Klub bis einschließlich der Saison 2022/2023 bei allen Heimspielen der ersten A-Junioren-Mannschaft gegen Borussia Dortmund die Zahl der Ordner auf mindestens 20 erhöhen.

„Treten Diskriminierung und Rassismus klar entgegen“

Einzelrichter Torsten Becker, der das Urteil fällte, sagt: „Wir als DFB treten jeder Form von Diskriminierung und Rassismus im Fußballbereich klar entgegen. Und die menschenverachtenden Beleidigungen und Gewaltandrohungen gegen den Spieler Moukoko hatten eine solche Motivation, was wir nicht dulden können und werden. Daher war hier eine entsprechende Sanktion auszusprechen.“

Becker weiter: „Gleichwohl hat sich der FC Schalke 04 direkt entschuldigt, Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet und angekündigt, handelnde Personen zur Rechenschaft ziehen zu wollen, wozu der DFB den Verein ausdrücklich animiert. Die vom Sportgericht ausgesprochen Auflagen sollen ferner dazu dienen, dass vergleichbare Vorfälle zukünftig vermieden beziehungsweise zeitnah unterbunden werden können.“ Der FC Schalke 04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: DFB

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