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Regionalliga Südwest setzt Spielbetrieb bis 30. November aus

Trainings- und Spielbetrieb in Rheinland-Pfalz untersagt.
Während die Regionalliga West ihren Spielbetrieb auch im November fortsetzen darf, hat jetzt nach den Staffeln Nord, Nordost und Bayern hat auch die Regionalliga Südwest alle geplanten Partien mindestens bis zum 30. November ausgesetzt. Damit müssen die Spieltage 13 bis 17 neu terminiert werden.

Außerdem wird der Spielbetrieb ab dem 1. Dezember auch nur dann wieder aufgenommen, wenn in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland spätestens ab dem 17. November ein Mannschaftstraining unter Wettkampfbedingungen zulässig sein sollte, um eine angemessene Vorbereitung zu gewährleisten. Das teilte die Regionalliga Südwest am Mittwoch mit.

Trainings- und Spielbetrieb in Rheinland-Pfalz untersagt

Hintergrund der Entscheidung: Während den Teilnehmern der Regionalliga Südwest in Baden-Württemberg und Hessen der Trainings- und Wettkampfbetrieb derzeit weiterhin gestattet ist und im Saarland die Vereine zumindest „in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise die Erlaubnis zum Betrieb und zur Nutzung von Sportstätten durch die zuständige Ortspolizeibehörde erhalten können“, ist den Regionalliga Klubs in Rheinland-Pfalz der Trainings-Wettkampfbetrieb nicht gestattet. Ausnahmen gibt es laut der bis zum 30. November gültigen Corona-Schutzverordnung nur für „Mannschaften der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sowie der 3. Liga der Herren“. Der Regionalliga Südwest gehören als Teilnehmer mit Sitz in Rheinland-Pfalz mit TuS Rot-Weiß Koblenz, dem 1. FSV Mainz 05 II, dem TSV Schott Mainz und dem FK 03 Pirmasens vier Vereine an.

„Eine Fortsetzung des Spielbetriebs in der Regionalliga Südwest ohne die in Rheinland-Pfalz ansässigen Teilnehmer, denen unverschuldet aus öffentlich-rechtlichen Gründen die Austragung von Heimspielen am Vereinssitz im November 2020 unmöglich ist, würde zu massiven Verzerrungen des Wettbewerbs führen“, teilte der Verband mit. „Sie widerspräche den Grundwertungen der Spielordnung der Regionalliga Südwest, wonach Spielansetzungen im Rahmen der festgelegten Spieltage im Wechsel von Heim- und Auswärtsspielen grundsätzlich einheitlich erfolgen sollen, um so zu gewährleisten, dass der Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt für alle Teilnehmer weitgehend gleich weit vorangeschritten ist. Dies gilt erst recht in der aktuellen Situation, in der mit weiteren öffentlich-rechtlichen Beschränkungen im Laufe der Saison gerechnet werden muss und bedauerlicherweise auch ein Abbruch – wie im Spieljahr 2019/20 – nicht ausgeschlossen werden kann.“

In der Begründung heißt es weiter: „Hinzu kommt, dass bei Fortsetzung des Spielbetriebs jedenfalls die in Rheinland-Pfalz ansässigen Teilnehmer die ausgefallenen Spiele zu einem späteren Zeitpunkt nachholen müssten und damit im Vergleich zu den sonstigen Teilnehmern zusätzlich erheblich mehrbelastet wären. Auch eine Austragung nur von Auswärtsspielen in den anderen, von Einschränkungen nicht betroffenen Bundesländern kommt nicht in Betracht, da jedenfalls den Teilnehmern aus Rheinland-Pfalz eine Vorbereitung im Rahmen eines Trainingsbetriebs am Vereinssitz rechtlich unmöglich ist. Den Teilnehmern aus Rheinland-Pfalz ist es auch nicht zuzumuten, kurzfristig an eine Spiel- und Trainingsstätte in einem von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nicht betroffenen Bundesland auszuweichen. Die Regionalliga Südwest ist eine Spielklasse, in der überwiegend zwar Vertragsspieler zum Einsatz kommen, von wenigen Ausnahmen abgesehen aber nur im Rahmen einer Nebentätigkeit. Vor diesem Hintergrund kann es den betroffenen Teilnehmern und Spielern nicht abverlangt werden, erhebliche Fahrtstrecken und damit zeitliche Belastungen auf sich zu nehmen, um außerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz den Spiel- und Trainingsbetrieb fortzusetzen.“

FC Bayern Alzenau muss gegebenenfalls „umziehen“

Berücksichtigt wurden bei der Entscheidung zur Aussetzung des Spielbetriebs auch die Belange der sonstigen Teilnehmer, die ein wirtschaftliches Interesse an einer Fortsetzung des Spielbetriebs haben können. „Insoweit war festzustellen, dass – mit Blick auf mögliche Einnahmen aus dem Ticketing – auch in den Bundesländern, die einen Spielbetrieb weiterhin gestatten, Zuschauer nicht zugelassen sind. Soweit Einbußen bei Sponsoringeinnahmen in Betracht kommen, überwiegt das Interesse an einem sportlich fairen Wettbewerb.“

Die Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt zum 1. Dezember 2020 nur dann, wenn eine angemessene Vorbereitungszeit gegeben ist und alle Vereine spätestens ab dem 17. November zumindest wieder trainieren dürfen. Eine Ausnahme gibt es lediglich für den FC Bayern Alzenau, der geographisch zum Bundesland Bayern gehört, sich aber freiwillig dem Hessischen Fußballverband angeschlossen hat. Sollte Trainings- und Wettkampfspielbetrieb nur noch im Freistaat Bayern untersagt sein, wäre es „dem Verein zumutbar, sich gegebenenfalls um eine Trainings- und Spielstätte in Hessen zu bemühen“.

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