Startseite / Pferderennsport / Galopp / Galopp und Trab: Freude über neues Rennwett- und Lotteriegesetz

Galopp und Trab: Freude über neues Rennwett- und Lotteriegesetz

Rennvereine erhalten zusätzlich „hohen sechsstelligen Betrag“ pro Jahr.
Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. Januar durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nun festgestellt, dass die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zum 17. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. „Damit ist der letzte formale Schritt für die Änderung absolviert“, teilte der Galopper-Dachverband „Deutscher Galopp“ in Köln mit.

Vor der nun in Kraft getretenen Änderung war diese Rückerstattung, die den Galopp- und Trabrennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Unwucht der Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96 Prozent dieser Steuer gehen nun, ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter, im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Dr. Michael Vesper, Präsident von „Deutscher Galopp“, erklärt: „Was lange währt, wird endlich gut. Wir freuen uns, dass die Angelegenheit damit ihren formalen Abschluss gefunden hat.“

Die Rennvereine verwenden die Rückflüsse ausschließlich zur Deckung des für die Durchführung der Leistungsprüfungen erforderlichen Aufwands. Nach vorläufigen Schätzungen belaufe sich die zusätzliche Rückerstattung auf einen „hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr“.

Quelle: Deutscher Galopp

Das könnte Sie interessieren:

Traben Hamburg: Trainer Wolfgang Nimczyk stellt vier Sieger

Sohn und „Goldhelm“ Michael Nimczyk kommt zu drei Volltreffern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert