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KFC Uerdingen 05: Beschwerde gegen Punktabzug zurückgewiesen

DFB-Präsidium bestätigt die Entscheidung des DFB-Spielausschusses.
Das DFB-Präsidium hat die Beschwerde des Drittligisten KFC Uerdingen 05 gegen den Abzug von drei Punkten im schriftlichen Umlaufverfahren zurückgewiesen. Damit bestätigte das Präsidium die Entscheidung des DFB-Spielausschusses. Der DFB-Spielausschuss hatte am 12. Februar den Punktabzug aufgrund des Antrags des Klubs auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschlossen und dem hiergegen eingelegten Widerspruch nicht abgeholfen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Klub kann innerhalb von einer Woche Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht einlegen. Grundlage des Punktabzugs ist § 6 Nr. 6. b) der DFB-Spielordnung. Dort ist für die Saison 2020/2021 festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft drei Punkte aberkannt.

Normalerweise ist in solchen Fällen in der 3. Liga ein Abzug von neun Punkten vorgesehen. Aufgrund der Corona-Krise gilt aktuell eine Ausnahmeregelung. In der vergangenen Saison waren Punktabzüge aufgrund von Insolvenzanträgen in der 3. Liga komplett aufgehoben, in der Saison 2020/2021 ist die Rechtsfolge auf drei Punkte reduziert. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende der Spielzeit 2020/2021 aus.

Der Punktabzug wurde statutengemäß im Februar mit sofortiger Wirkung vollzogen. Der KFC Uerdingen weist aktuell 33 Zähler in der 3. Liga auf und belegt damit Platz 16 in der Tabelle.

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