Startseite / Fußball / 1. Bundesliga / Deutsche Fußball Liga berät bei Versammlung im Juli über 50+1-Regel

Deutsche Fußball Liga berät bei Versammlung im Juli über 50+1-Regel

Bundeskartellamt hatte Ausnahmen für einzelne Klubs in Frage gestellt.
Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat sich in dieser Woche mit der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamts in Bezug auf die 50+1-Regel befasst. Im nächsten Schritt wird die Thematik im Rahmen einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung behandelt, die auch aufgrund weiterer Themen unter anderem mit Blick auf den Spielbetrieb in der kommenden Saison 2021/2022 ohnehin vor Beginn der Spielzeit im Juli vorgesehen ist.

Dort soll gemeinsam mit den 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga auch das weitere Vorgehen in Bezug auf die 50+1-Regel besprochen werden. Die DFL wird das Bundeskartellamt um eine angemessene Verlängerung der Frist für eine Stellungnahme bitten.

Im Juli 2018 hatte die DFL auf Grundlage eines entsprechenden Präsidiumsbeschlusses beim Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32c GWB beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen. Ausgangspunkt war eine Mitgliederversammlung der DFL am 22. März 2018. Im Rahmen der Einholung eines Meinungsbildes stimmten die Klubs damals mehrheitlich für einen „Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel“.

In der letzten Woche (31. Mai 2021) hat das Bundeskartellamt seine vorläufige Bewertung in einem Termin mit Vertretern der DFL erläutert und anschließend auch in schriftlicher Form an die DFL und die bis dahin zu dem Verfahren Beigeladenen übermittelt. Demnach steht das Bundeskartellamt der 50+1-Regel, die den Einfluss von Investoren auf die deutschen Fußballklubs begrenzt und bei Kapitalgesellschaften stets eine Stimmenmehrheit von mindestens 51 Prozent für den jeweiligen Verein vorschreibt, keineswegs ablehnend gegenüber. Allerdings bemängelte die Behörde die genehmigten Ausnahmen aufgrund langjähriger Vereinsunterstützung (beispielsweise bei Bayer 04 Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim).

Das könnte Sie interessieren:

Kreis Euskirchen: Schiri-Aktion „Profi wird Pate“ in der Verlängerung

Nico Fuchs begleitete 14-jährigen Arne Lichtenhagen zu einem Spiel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert