Startseite / Fußball / 1. Bundesliga / DFB-Pokal-Aus: VfL Wolfsburg legt Berufung vor Bundesgericht ein

DFB-Pokal-Aus: VfL Wolfsburg legt Berufung vor Bundesgericht ein

Bundesligist zieht nach Wechselfehler-Urteil vor DFB-Bundesgericht.
Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg geht gegen das am Montag gefällte erstinstanzliche Urteil des DFB-Sportgerichts zum Erstrundenspiel im DFB-Pokal beim West-Regionalligisten SC Preußen Münster in Berufung. Den entsprechenden Antrag reichte der vom VfL beauftragte Rechtsanwalt Prof. Christoph Schickardt (Ludwigsburg) am Dienstagnachmittag beim DFB-Bundesgericht ein. Das Bundesgericht ist die nächsthöhere Instanz.

Das Sportgericht hatte in Frankfurt am Main nach mündlicher Verhandlung dem Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg (1:3 nach Verlängerung) stattgegeben und die Erstrundenpartie 2:0 für den Viertligisten gewertet. Grund: Der neue VfL-Trainer Mark van Bommel hatte im Laufe des Spiels sechs statt der erlaubten fünf Auswechslungen vorgenommen.

Zur Urteilsbegründung sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: „Für die Ein- und Auswechslungen sind die Vereine selbst verantwortlich. Zu ihren Grundpflichten gehört, sich über die Auswechselmöglichkeiten zu informieren und entsprechend zu handeln. Gegen diese Pflicht hat der VfL Wolfsburg verstoßen und damit leichtfertig und vermeidbar den zentralen Fehler beim unzulässigen sechsten Einwechselvorgang begangen. Auf ein entlastendes Verschulden des Schiedsrichterteams kann sich der Verein nicht berufen. Es kann offenbleiben, ob der Vierte Offizielle beim Wechselvorgang die Verantwortlichen des Klubs falsch beraten oder unzutreffende Auskünfte erteilt hatte. Selbst wenn man eine solche falsche Information unterstellt, ist der zentrale Ausgangsfehler dem Verein anzulasten, so dass eine etwaige Mitverantwortlichkeit der Schiedsrichter vollständig zurücktritt.“ Gegen diese Rechtsauffassung will der VfL Wolfsburg jetzt vor dem DFB-Bundesgericht vorgehen.

„Dass der VfL Wolfsburg in Berufung geht, ist ein legitimes Rechtsmittel“, sagt Preußen Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, mit unserem Einspruch gegen die Spielwertung nachvollziehbar und richtig gehandelt zu haben, und hoffen, dass das Bundesgericht das Urteil aus der ersten Instanz bestätigen wird.“

Das könnte Sie interessieren:

SG Wattenscheid 09 trauert um Ex-Trainer Gerd Roggensack

Ehemaliger Zweitliga-Trainer verstarb mit 82 Jahren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert