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DFB-Sportgericht: 1. FC Saarbrücken legt Berufung ein

Drittligist will lange Sperre für Dennis Erdmann nicht akzeptieren.
Drittligist 1. FC Saarbrücken und sein Abwehrspieler Dennis Erdmann (Foto) haben Berufung gegen das am Montag vom DFB-Sportgericht unter der Leitung von Stephan Oberholz verkündete Urteil wegen angeblicher rassistischer Äußerungen beim Spiel zwischen dem FCS und Tabellenführer 1. FC Magdeburg (2:1) eingelegt. Erdmann war „wegen krass sportwidrigen Verhaltens“ für acht Spiele gesperrt worden, von denen er bereits zwei Begegnungen abgesessen hat.

Nach Meinung des Beklagten und seines Vereins beinhalte die mündliche Urteilsbegründung des Sportgerichts zwar „erhebliche entlastende Momente“. Diese seien allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen.

FCS-Pressesprecher Peter Müller erklärt: „Dem FCS wurde bescheinigt, kein rassistischer Verein zu sein, und die Aussagen der am Prozess teilnehmenden Spieler und der externen Zeugen wurden als glaubwürdig bezeichnet. Dagegen wurde der Hauptbelastungszeuge Baris Atik in der mündlichen Urteilsbegründung als nicht mehr glaubwürdig deklariert. Diese Feststellung des Gerichts hatte jedoch überraschenderweise keinen Einfluss auf das jetzt ergangene Urteil. Deshalb sind wir in unserer Auffassung bestärkt, dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können.“ Dennis Erdmann bestreitet, Magdeburger Spieler rassistisch beleidigt zu haben.

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