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SC Paderborn 07: Stehplatz-Stammgäste können Karten buchen

Vorverkauf für Heimspiel gegen Holstein Kiel geht in die nächste Phase.

Der Vorverkauf für das Heimspiel gegen Holstein Kiel (Samstag, 25. September, 13.30 Uhr) geht beim Fußball-Zweitligisten SC Paderborn 07 in die nächste Verkaufsphase. Von heute, 12 Uhr bis Sonntag, 19. September, 23.59 Uhr haben Stehplatz-Dauerkarteninhaber Zugriff auf die verfügbaren Steh- und Sitzplätze. Mitglieder werden in einer dritten Verkaufsphase berücksichtigt.

Tickets können online oder per Ticket-Hotline gebucht werden. Zur Online-Buchung müssen sich Dauerkarten-Inhaber mit ihren Zugangsdaten einloggen. Das Spiel wird daraufhin in der Buchungsmaske des Shops angezeigt. Der SCP07 weist darauf hin, dass bestehende Plätze von Stehplatz-Dauerkarteninhabern aufgrund von Mindestabstandsregelungen nicht vorreserviert werden können.

In Abstimmung mit den Behörden erfolgt der Verkauf der Tickets für die Stehplatzblöcke der Süd- und Nordtribüne in einem abgestimmten Verhältnis, um eine ausgewogene Auslastung der Stehtribünen zu gewährleisten. „Pro Stehplatz-Tribüne Süd und Nord werden zunächst Teilkontingente freigeschaltet. Erst nach Abverkauf dieser Kontingente werden sukzessiv weitere Tickets nachrangig in den Verkauf gegeben. Es kann daher vorkommen, dass einzelne Blöcke und Kategorien temporär nicht verfügbar und erst nach Abverkauf der anderen Kategorien wieder buchbar sind“, bittet Geschäftsführer Martin Hornberger die Fans um Verständnis und freut sich, dass nach Zustimmung der Behörden das Spiel bis zu 10.000 Zuschauer die Benteler-Arena besuchen dürfen.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich online und per Ticket-Hotline, nach Verfügbarkeit und so lange der Vorrat reicht. Die Tickets werden ausschließlich als Print-at-home-Karten zum Ausdrucken ausgestellt, Versandkosten fallen nicht an. Der Kartenverkauf findet weiterhin personalisiert statt; eine Kontrolle beim Stadionzutritt entfällt jedoch bis auf Weiteres. Der SCP07 weist aber darauf hin, dass jeder Erwerber verpflichtet ist, die Kontaktdaten der Kartennutzer für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung zu übermitteln hat.

Alternativ rät der Verein allen Kartenkäufern dringend, die Namen und Kontaktdaten (Name, E-Mail und Telefonnummer) der tatsächlichen Kartennutzer beim Kartenkauf oder ab zwei Tage vor dem Spieltag über das eingerichtete Online-Formular auf scp07.de oder am Spieltag am Serviceschalter der Benteler-Arena anzugeben. Die Daten aller Ticketnutzer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen vom SCP07 erfasst. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten und auf Anforderung an diese übermittelt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Verein diese Daten sicher und datenschutzkonform löschen.

Der SCP07 hat sich mit den Behörden darauf verständigt, maximal 1.000 Karten an Personen mit einem negativen Covid-19-Test abzugeben. Diese Tickets sind vorwiegend für Kinder und Jugendliche sowie Personen vorgesehen, die sich nicht immunisieren lassen können bzw. dürfen. Der Verein weist darauf hin, dass ein Schülerausweis oder die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen nicht ausreichend sind, sondern ein negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als vom Freitag, 24.09.) oder PCR-Test (nicht älter als vom Mittwoch, 22.09.) erbracht werden muss.

Die restlichen verfügbaren Karten stehen nur für Personen mit einer Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) zur Verfügung. Auf Grund dieser behördlichen Auflagen wird der 3G-Status bei der Buchung und beim Zutritt in die Benteler-Arena abgefragt. Personen, die eine Geimpft/Genesenen-Karte erwerben, müssen einen entsprechenden Nachweis vorhalten; ein negativer Covid-19-Test wird bei diesen Eintrittskarten nicht akzeptiert und der Eintritt verwehrt.
Gemäß dem mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzept ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder höherer Standard) auf dem Stadiongelände und in der Benteler-Arena Pflicht. Nach Einnahme des zugewiesenen Sitz- oder Stehplatzes kann die Maske absetzt werden.

 

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