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Nach Vorfällen im DFB-Pokal gegen 1. FC Köln: Geldstrafe für Jena

FCC-Anhänger hatten nach Abpfiff Innenraum betreten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Nordost-Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.

Grund für die Strafe: Nach dem Spielende des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten 1. FC Köln (3:5 nach Elfmeterschießen) Anfang August hatte etwa zehn Personen aus dem Jenaer Zuschauerbereich den Fangzaun überklettert und waren zum Gäste-Fanblock gelaufen. Dort kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen mit Kölner Zuschauern und zu wechselseitigen Becherwürfen. Nach etwa ein bis zwei Minuten schritt das Ordnungspersonal ein und beruhigte die Situation.

Bei der Strafzumessung wurde seitens des Kontrollausschusses und des Sportgerichts bereits berücksichtigt, dass der FC Carl Zeiss Jena schon einen großen Teil der Täter ermittelt und mit Hausverbot beziehungsweise der Einleitung eines Stadionverbotsverfahrens belegt hat. Außerdem hat der Verein bereits angekündigt, die Störer in Regress nehmen und die Strafe auf diese umlegen zu wollen.

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