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Galopp Krefeld: Zutritt zur Rennbahn nur mit 2G-Regelung

Nur geimpfte oder genesene Besucher beim Renntag am 14. November.


Der Renntag am Sonntag, 14. November, auf der Galopprennbahn in Krefeld wird die erste Veranstaltung im deutschen Galopprennsport sein, bei der die 2G-Regel angewendet wird. Das berichtet der Branchendienst „Turf-Times“. Das heißt: Ausschließlich gegen das Coronavirus geimpfte oder davon genesene Personen dürfen demnach die Tore der Rennbahn passieren, mit einem negativen PCR- oder Schnelltest ist dies nicht mehr möglich.

Bei der Kontrolle muss ein entsprechender Nachweis in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Eine Sonderregelung gilt bei Kindern und Jugendlichen: Kinder bis sechs Jahre benötigen keinen Nachweis, bei Kindern von sechs bis 16 Jahren reicht ein Personal oder Schülerausweis, bei Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren ist ein Schülerausweis notwendig.

Wie der Rennverein weiter mitteilt, erfolgt die Prüfung der 2 Gs für die Pferdetransporteure und das Stallpersonal über die Einfahrt zu den Stallungen.

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