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SC Paderborn 07: Neue Regeln gegen Rostock

Aktuelle NRW-Coronaschutzverordnung sorgt für Umsetzung der „2G“-Regel.

Für das Heimspiel des Fußball-Zweitligisten SC Paderborn 07 gegen den Aufsteiger FC Hansa Rostock am Sonntag, 13.30 Uhr, gibt es veränderte organisatorische Rahmenbedingungen. Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn hat der SCP07 die Zutrittsbestimmungen aktualisiert. Grundsätzlich gilt die „2G“-Regel, so dass der Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) mitzuführen ist.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind von der „2G“-Regel ausgenommen. Diese Personengruppen müssen jedoch in jedem Fall einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden vor Stadionzutritt) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden vor Stadionzutritt) beim Zutritt zur Arena vorlegen. Für Kinder gilt nach wie vor: Schülerausweise oder die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen sind nicht ausreichend.

In den VIP-Bereichen hat sich der Verein für die Einführung der 2G Plus-Regel entschieden. Neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) ist somit zusätzlich der Nachweis über einen offiziellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden vor Stadionzutritt) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden vor Stadionzutritt) zu erbringen. Alle Stadionbesucher müssen neben dem Immunisierungs- und Testnachweis auch einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Schülerausweis, Kinderreisepass usw.) oder die Krankenkassenkarte bei Kindern zur Legitimation vorlegen.

 

 

 

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