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DFB-Sportgericht: Drittligist SV Meppen muss 7.000 Euro Strafe zahlen

Anhänger der Emsländer hatten in Dortmund Bengalische Feuer gezündet.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

In der Begegnung bei der U 23 von Borussia Dortmund (1:0) Anfang November hatten SVM-Anhänger bereits vor Spielbeginn mindestens 20 Feuerwerkskörper gezündet. Dadurch konnte die Partie erst mit Verspätung angepfiffen werden. Auch im zweiten Durchgang wurden erneut „Bengalos“ gezündet.

Ursprünglich war vor dem DFB-Sportgericht sogar ein Bußgeld in Höhe von 9.450 Euro beantragt worden. Im Hinblick auf die aktuellen finanziellen Einbußen, die den Vereinen durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan grundsätzlich ein „Nachlass“ von 25 Prozent gewährt.

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