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Nach Vorfällen auf Schalke: Dresden zu Geldstrafe verurteilt

Dynamo muss für „unsportliches Verhalten“ seiner Fans 60.000 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.

In der Schlussphase des Zweitliga-Spiels beim FC Schalke 04 (0:3) am 23. Oktober waren im Dresdner Zuschauerbereich Ordner massiv tätlich angegriffen worden. Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock.

Der DFB-Kontrollausschuss hätte im Normalfall für diese Vorkommnisse eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt und behält sich vor, im Wiederholungsfall weitergehende Sanktionen zu beantragen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

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