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Für 50 Prozent Stadionauslastung: 1. FC Köln stellt erneut Eilantrag

Einstweilige Anordnung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Fußball-Bundesligist 1. FC Köln hat hinsichtlich der Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Heimspielen im RheinEnergieSTADION erneut beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) gestellt. Sollte die Kammer dem Antrag folgen, dann dürfte der Verein bis zu 50 Prozent der Stadionkapazität auslasten, also 25.000 Fans zulassen. Bisher sind nur 10.000 Zuschauer*innen erlaubt.

Der FC-Vorstand unter Führung von Dr. Werner Wolf (auf dem Foto in der Mitte) und die Geschäftsführung begründen diesen Schritt in folgendem Statement:

„Wir haben im Rahmen der Lockerung der Regelung auf 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer hervorgehoben, dass es für uns der Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung sein sollte. Vor dem Hintergrund zahlreicher Expertenstimmen der letzten Tage, dass eine Überlastung der Intensivstationen nicht zu erwarten ist, sowie vielfältiger Lockerungs-Maßnahmen in anderen Lebensbereichen sowie in vielen anderen Ligen in Europa setzen wir uns auch für den 1. FC Köln für weitere Lockerungen für das nächste Heimspiel am 19. Februar gegen Eintracht Frankfurt ein.

Ausdrücklich begrüßen wir als Führung des 1. FC Köln die umfassenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung hinsichtlich der Karnevalsaktivitäten in unserer Stadt, die Veranstaltern, Karnevalsgesellschaften und Gastronomen Orientierung aber auch Freiraum bieten, eine größere Menschenmenge unter freiem Himmel kontrolliert zu organisieren. Wir sehen darin einen wichtigen Schritt, der zur Balance zwischen Gesundheitsschutz und dem Verlangen der Menschen in unserer Region nach einem selbstbestimmten, verantwortungsvollen Alltag mit der Pandemie in dieser Phase beiträgt.

Vor diesem Hintergrund plädieren wir ebenfalls für die Chance, das RheinEnergieSTADION mit mindestens 50 Prozent Zuschauerinnen und Zuschauern auszulasten.

Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Argumentation auch juristisch überzeugen werden. Zugleich werden wir über die juristische Prüfung hinaus den Dialog mit der Politik über faire und verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven fortsetzen.“

Quelle: 1. FC Köln

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