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Böllerwurf-Verhandlung: SC Preußen Münster siegt am „Grünen Tisch“

Rot-Weiss Essen erwägt Einspruch gegen Urteil des WDFV-Sportgerichts.


Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat unter dem Vorsitz von Hubert Jung (Fußball-Verband Mittelrhein/FVM) entschieden, dass die abgebrochene Partie vom 26. Spieltag in der Regionalliga West zwischen Rot-Weiss Essen und SC Preußen Münster mit 2:0 Toren und drei Punkten für Münster als gewonnen gewertet wird.

Nach einem Böllerwurf aus dem Essener Zuschauerbereich hatte Schiedsrichter Christian Scheper (Emstek) die Partie im Essener Stadion an der Hafenstraße in der 74. Minute beim Stand von 1:1 zunächst für mehr als 20 Minuten unterbrochen und danach abgebrochen. Nach der lautstarken Detonation des Böllers mussten mehrere Personen medizinisch behandelt werden. Die beiden Münsteraner Einwechselspieler Marvin Thiel und Jannik Borgmann waren danach nicht mehr einsatzfähig. Das stellten Münsters Mannschaftsarzt Dr. Cornelius Müller-Rensmann, aber auch ein „neutraler“ Notarzt vor Ort fest.

Wie Thiel während der Verhandlung erklärte, ist er nach wie vor krankgeschrieben und hat auch noch mit den Folgen seines erlittenen Knalltraumas zu kämpfen. Die RWE-Verantwortlichen um den Vorstandsvorsitzenden Marcus Uhlig entschuldigten sich auch noch einmal bei Thiel und wünschten baldige Genesung.

Dass zwei Spieler des SC Preußen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Spiel teilnehmen konnten, war für Schiedsrichter Scheper auch der entscheidende Grund dafür, um sich gegen die mögliche Fortsetzung der Begegnung zu entscheiden und das Spiel abzubrechen. „Als klar war, dass Spieler zu Schaden gekommen sind und nicht mehr eingsetzt werden können, stand für mich fest, dass die Partie nicht fortgeführt werden kann“, so Scheper, der aus einer Corona-Quarantäne per Videokonferenz in die Sitzung zugeschaltet worden war.

Das WDFV-Sportgericht verwies in der Urteilsbegründung darauf, dass der Schiedsrichter das Spiel zu Recht abgebrochen habe. Das Sportgericht sah keinen Grund zu glauben, dass der Abbruch auf Veranlassung des Vereins Preußen Münster vorgenommen wurde. Als Rechtsfolge sei laut WDFV-Spielordnung in Paragraph 43, Absatz 2, Nummer 4, in einem solchen Fall die Spielwertung vorgegeben. Rot-Weiss Essens Rechtsbeistand Dr. Thomas Hermes hatte zuvor auf eine Wiederholung der Partie plädiert, da beiden Vereinen kein schuldhaftes Verhalten zuzurechnen sei. Gegen das Urteil kann allerdings noch Einspruch vor dem WDFV-Verbandsgericht eingelegt werden.

15.000 Euro Geldstrafe und Sperrung der Stehplätze für ein Spiel

Im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren zu einem Vorfall vom 5. November 2021 beim Spiel von Rot-Weiss Essen bei der U 23 von Borussia Mönchengladbach (2:1 für RWE) wurde gegen den Verein Rot-Weiss Essen „wegen unsportlichen Verhaltens des dem Verein zuzurechnender Anhänger“, die in Gladbach Pyrotechnik gezündet hatten, eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 15.000 Euro verhängt. Davon können die Essener 7.500 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit verwenden, was dem Verband anschließend nachzuweisen wäre.

Außerdem wurde entschieden, dass im nächsten Heimspiel der Essener Regionalliga-Mannschaft nach Rechtskraft des Urteils die Stehplätze (WAZ-Westkurve sowie die Blöcke G1 und G2 der Stadtwerke-Essen-Tribüne) im Essener Stadion für Zuschauer gesperrt bleiben müssen. Auch die gesamten Verfahrenskosten muss RWE tragen.

Dieses Urteil fiel, obwohl der Verband den Rot-Weissen keinen unzureichenden Ordnungs- oder Sicherheitsdienst ankreiden konnte. Vielmehr lobte Egbert Gössing, Sicherheitsbeauftragter der Regionalliga West, als Zeuge sogar die Zusammenarbeit mit dem Verein und die eingeleiteten Maßnahmen rund um die Partie. „Es gab keine Beanstandungen“, so Gössing.

Sportrichter Jung stellte in seinem Urteil fest: „Das unsportliche Verhalten seiner Zuschauer muss sich der Verein zurechnen lassen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich dabei offenbar um einen Einzeltäter handelte, der keiner bestimmten Fangruppierung angehört. Erschwerend kamen die vorherigen Vorfälle im Zusammenhang mit RWE-Fans hinzu. Auf der Gegenseite haben wir aber auch berücksichtigt, dass sich der Verein um eine Verbesserung der Situation bemüht.“

RWE-Vorsitzender Uhlig: „Beraten über Konsequenzen“

Rot-Weiss Essens Vorstandsvorsitzender Marcus Uhlig nahm inzwischen auch offiziell Stellung zu dem Urteil. „Die
Verbandsentscheidung ist eine harte Strafe für Rot-Weiss Essen“, so Uhlig. „Wir haben darauf hingearbeitet, es zu einem Wiederholungsspiel kommen zu lassen. Das wäre das aus unserer Sicht sachgerechtere Urteil gewesen. Wir werden uns
nun intern beraten, ob wir Berufung einlegen.“

Uhlig weiter: „Die Höhe der Geldstrafe und die Tribünensperrung ist eine Konsequenz aus den wiederholten Verfehlungen in den letzten Jahren. Das Sportgericht hat uns unmissverständlich mitgeteilt, dass das Maß irgendwann voll ist. Diesen Worten können wir uns an dieser Stelle nur anschließen. Die Fans, die dafür verantwortlich sind, müssen sich wirklich hinterfragen und darüber nachdenken, welchen Bärendienst sie Rot-Weiss Essen erwiesen haben. Daher werden wir uns auch hier über Konsequenzen beraten und auch vor unpopulären Maßnahmen nicht zurückschrecken.“

Der RWE-Vorsitzende kündigte auch schon Regressansprüche gegen den von der Polizei nach zahlreichen Hinweisen aus dem Fanumfeld ermittelten Tatverdächtigen an, einen 29-jährigen vorbestraften Familienvater aus Marl, der vor einer Woche festgenommen wurde. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen (tägliche Meldepflicht bei der Polizei, bundesweites Stadionverbot) vorerst außer Vollzug gesetzt.

Durch den Sieg am „Grünen Tisch“ (sofern er rechtskräftig werden sollte) ist der SC Preußen Münster nach aktuellem Stand mit 60 Punkten neuer Tabellenführer in der Regionalliga West. Die „Adlerträger“ haben allerdings auch zwei Spiele mehr als Rot Weiss Essen (59 Zähler) absolviert.

Foto-Quelle: Marcel Rotzoll

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