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Borussia Dortmund: Freier Eintritt bei Youth League-Viertelfinale

U 19 empfängt Mittwoch, 16.30 Uhr, Atletico Madrid im „Signal Iduna Park“.
Die U 19 des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, die erst am Samstag durch ein 2:0 (0:0, 0:0) nach Verlängerung beim SC Freiburg das Endspiel im DFB-Pokal der Junioren erreicht hatte, bestreitet am Mittwoch, 16. März, erstmals in der Vereinsgeschichte ein Viertelfinale in der UEFA Youth League. Anstoß gegen den Nachwuchs des spanischen Vertreters Atletico Madrid ist um 16.30 Uhr. Ausgetragen wird die Partie im Signal Iduna Park, dem Stadion der BVB-Profis. Bis zu 25.000 Fans können kostenlos dabei sein.

„Die Jungs haben sich das verdient“, sagt Lars Ricken, Nachwuchsdirektor von Borussia Dortmund, mit Blick auf die große Bühne: „Es ist eine tolle Gelegenheit für unsere Spieler und unsere Fans.“ Ob BVB-Trainer Mike Tullberg (Foto), der in Freiburg wegen eines positiven Corona-Tests gefehlt hatte, wieder dabei sein kann, ist noch unklar.

Das Stadion öffnet um 15 Uhr. Zugelassen sind bis zu 25.000 Zuschauer auf allen Tribünen. Der Eintritt ist frei, Tickets werden beim Betreten des Stadions direkt vom Ordnungsdienst ausgegeben. Ein Vorverkauf findet daher nicht statt.

Beim Zutritt zum Stadion ist die 2G-plus-Regelung bindend. Die digitalen Nachweise müssen in der Corona-Warn-App oder CovPass-App (digitales EU-Covid-Zertifikat) vorgezeigt werden. Alle Besucherinnen und Besucher werden darum gebeten, ihren Personalausweis zum Abgleich der Daten bereitzuhalten. Zutritt zum Stadion haben nur immunisierte (geimpfte/genesene) Personen, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung „geboostert“ (dritte Impfung) sind, zweimal geimpft wurden und die zweite Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt oder von einer Infektion genesen sind und zusätzlich mindestens eine Impfung erhalten haben.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (Ausweisdokument ist vorzuzeigen) sind von der Nachweispflicht befreit. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (Attest notwendig), werden getestet zugelassen. Für die genannten Ausnahmen darf das Testergebnis eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein, eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden.

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