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DFL: Lizenzierungsverfahren trägt Corona-Pandemie Rechnung

Alle 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga reichen Unterlagen ein.


Fristgerecht haben alle 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ihre Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2022/23 bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingereicht. Die Frist zur Abgabe endete am 15. März. Bereits am 1. März 2022 war die Frist zur Abgabe der Unterlagen für Bewerber aus der 3. Liga abgelaufen, die eine Lizenz für die 2. Bundesliga anstreben. Elf Klubs der 3. Liga machten davon Gebrauch.

Nachdem das Lizenzierungsverfahren zur Saison 2020/2021 im Bereich der finanziellen Kriterien vor dem Hintergrund zahlloser Unwägbarkeiten in Verbindung mit der Corona-Krise weitgehend ausgesetzt wurde, fand bereits zur laufenden Saison 2021/2022 wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor und während der Spielzeit statt. Ebenso waren und sind Sanktionen bei Verstößen vorgesehen. Dies gilt gemäß einem entsprechenden Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 14. Dezember 2021 auch mit Blick auf die kommende Saison 2022/2023. Im Vergleich zum Vorjahr kann es außerdem auch wieder Kapitalauflagen geben. Zugleich tragen die Regelungen an einzelnen Stellen weiter den Auswirkungen der Pandemie Rechnung.

Nach dem Eingang der Unterlagen überprüft die DFL im nächsten Schritt im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Die Erstentscheidung über die Lizenzerteilung geht den Klubs voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zu.

Bei Auflagenverstoß bis 15. September sechs Punkte Abzug

Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen. Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren mit Blick auf die finanziellen Kriterien und damit die Liquidität zur Saison 2022/2023 Bedingungen durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Sollte es einem Klub nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Abzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2022/2023. Ein Klub bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen.

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit wird ab Ende Oktober 2022 wie üblich durchgeführt, einschließlich der möglichen Erteilung von Auflagen zur Schließung einer etwaigen Liquiditätslücke und der sogenannten „Transferauflage“, die einen Klub zum Nachweis der Erfüllbarkeit aller bis zum 30. Juni fälligen Verbindlichkeiten aus einem Transfer verpflichtet, bevor dieser getätigt wird. In diesem Teil des Lizenzierungsverfahrens werden unter anderem die Aktivitäten der Klubs in der dann vergangenen Sommer-Transferperiode in der Liquiditätsberechnung bis zum Ende der Spielzeit berücksichtigt. Bei der Nichterfüllung einer Auflage zur Schließung einer im zweiten Teil des Lizenzierungsverfahrens festgestellten Liquiditätslücke bis zum 15. Januar 2023 werden vier Punkte mit sofortiger Wirkung aberkannt. So war es auch in der laufenden Spielzeit 2021/2022 geregelt.

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